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Gebäude & Infrastruktur

Anforderungen an Nichtwohngebäude nach §71a GEG

Der Gebäudesektor spielt eine entscheidende Rolle für die Energiewende, da er erheblich zum Energieverbrauch und zu den CO2-Emissionen beiträgt.  

Durch die Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden lassen sich der Energiebedarf reduzieren und klimaschädliche Emissionen signifikant senken. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden fest, um den Energiebedarf und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren. 

kurz erklärt

§71a Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Der §71a GEG regelt detaillierte Anforderungen an die Gebäudeautomation zur Steigerung der Energieeffizienz in Nichtwohngebäuden über 290 kW Anlagen-Nennleistung (Leistungsfähigkeit von Heizungs-, Lüftungs-, und Klimaanlage). 

Je nach Gebäudeautomatisierungsgrad und Alter werden verschiedene Anforderungen gestellt: 

  • Digitales Energiemonitoringsystem 
  • Gebäudeautomation mindestens mit Automatisierungsgrad B gemäß DIN V 18599-11: 2018-09 
  • Technisches Inbetriebnahme-Management über jeweils eine Heiz- oder Kühlperiode 

Die Anforderungen des GEG werden in den nächsten Jahren stetig erhöht.  Daher ist umgehendes Handeln erforderlich. Janitza unterstützt Sie bei der Einhaltung der Anforderungen des §71a GEG. 

Das Gesetz verlangt die Ausstattung der Gebäude mit digitaler Energieüberwachungstechnik: 

  • Für die kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischen Systeme 
  • Mit einer frei konfigurierbaren Schnittstelle zur herstellerunabhängigen Auswertung.  
  • Zur Aufstellung von Anforderungswerten für die Gebäudeenergieeffizienz, zur Erkennung von Effizienzverlusten  
  • Zur Information der zuständigen Person (die zu benenne

Einsatz des GEG

Wann ist ein Gebäude vom §71a GEG betroffen?

GEG_Abbildung

Anforderungen an das Energiemonitoring

Die digitale Energieüberwachungstechnik dient der kontinuierlichen Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger und aller gebäudetechnischen Systeme.

Laut GEG muss die genutzte Energiemesstechnik interoperabel sein und eine frei konfigurierbare Schnittstelle zur herstellerunabhängigen Auswertung bieten.

Mit Hilfe der erfassten und analysierten Daten sollen die Anforderungswerte für die Gebäudeenergieeffizienz erstellt und Energieeffizienzverluste erkannt werden.

Das heißt in der Praxis,

  • Zielwerte definieren
  • Mit den real ermittelten Messwerten vergleichen
  • Bei Abweichungen Analyse der Effizienzverluste
  • Information der für das Energiemanagement zuständige Person bzw. beauftragtes Unternehmen über mögliche Verbesserungen der Energieeffizienz

Mit diesen Maßnahmen soll der Betrieb von Nichtwohngebäuden in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess optimiert werden. Dieser Prozess kann z.B. im Rahmen eines Energiemanagements nach ISO 50001 stattfinden, auch wenn nach §71a GEG keine entsprechende Zertifizierung verlangt ist.

Die Anforderungen des GEG werden in den nächsten Jahren stetig erhöht. Daher ist umgehendes Handeln erforderlich. Janitza unterstützt Sie bei der Einhaltung der Anforderungen des §71a GEG.

Vorteile bei der Anwendung des §71a GEG

Die Konformität mit dem GEG definiert die Einhaltung technischer und organisatorischer Nachhaltigkeit für die Immobilie und unterstützt beim Erreichen der gesetzten Dekarbonisierungsziele

Die wichtigsten Vorteile lassen sich wie folgt zusammenfassen: 

Icon Savings
Kostenreduzierung

Durch die Maßnahmen zur Effizienzsteigerung werden die Energieverbräuche reduziert und somit auch die Kosten gesenkt. 

Icon Business-Success
Effizienzsteigerung

Durch das Energiemonitoring werden die Verbräuche kontinuierlich überwacht und Einsparpotenziale erkannt.

Icon CO2
Nachhaltigkeit

Weniger Energieverbräuche bedeuten auch weniger Emissionen. Entsprechende Reportings liefern Daten für eine CO2-Bilanz.

Wir beraten Sie gerne

Die Janitza Energiemesstechnik unterstützt Eigentümer und Verwalter von Nichtwohngebäuden dabei, die Anforderungen des §71a GEG zu erfüllen. 
 
Gerne stehen wir für weitere Informationen zur Verfügung und vereinbaren bei Bedarf einen persönlichen und unverbindlichen Termin, um Ihr Projekt im Detail zu besprechen. 
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